Sachdarstellung:
Der Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Peitz/ Picnjo wird
durch die derzeit geltende „Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des Amtes Peitz“ vom 29.07.2013 geregelt.
In der letzten Änderung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) wurde festgelegt, dass die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes zukünftig Gebühren, nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 36]), erheben. Dies setzt eine aktuelle Gebührenkalkulation sowie eine Gebührenerhebung gemäß KAG voraus.
Damit die Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Peitz/ Picnjo zukünftig anhand der aktuellen Rechtsprechung und den Vorgaben des KAG erhoben werden können, hat das Amt Peitz/ Picnjo das Institut für Public Management (IPM) am 04.03.2024 mit der Erstellung der Gebührenkalkulation und Gebührensatzung für die Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr beauftragt. Die Ausgangsdaten der Kalkulation wurden durch das
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz in Zusammenarbeit mit den beteiligten
Fachbereichen bereitgestellt.
Die Ermittlung der Gebühren erfolgte im Rahmen einer Mischkalkulation für die 15
Ortswehren und deren Einsatzfahrzeugen des Amtes Peitz/ Picnjo.
Hierbei wurden die ansatzfähigen Kosten der Ortswehren erfasst, um die anteilig kostendeckenden Gebühren zu ermitteln. Die Gebührensätze wurden je Fahrzeugkategorie und Stunde sowie je Einsatzkraft und Stunde ermittelt.
Im Ergebnis der Überarbeitung und Neukalkulation durch die Firma IPM erhält das Amt Peitz/ Picnjo einen umfangreichen Erläuterungsbericht über die Vorauskalkulation der
Gebührensätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich Anlagen und dem
Satzungstext, welche sich in Anlage dieser Beschlussvorlage befinden.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht über die Kalkulation der Gebühren und Kostenersatzsätze für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Peitz/ Picnjo (Feuerwehrgebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/ Picnjo beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Peitz/ Picnjo (Feuerwehrgebührensatzung)
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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