Sachdarstellung:
Wie Ihnen bereits bekannt ist, ist das Amt Peitz/Picnjo nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetztes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbrgBKG)
verpflichtet, einen
Gefahrenabwehrbedarfsplan zu erstellen bzw. fortzuführen und darin die den
örtlichen Verhältnissen entsprechenden Schutzziele festzulegen, nachdem sich
die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung
bestimmt.
Mit der Erstellung wurde die Firma antwortING beauftragt.
Das Ergebnis wurde Ihnen im letzten Amtsausschuss am 07.10.2024 sowie den Ortwehrführern am 08.10.2024 vorgestellt.
Dieser Gefahrenabwehrbedarfsplan stellt eine Arbeitsgrundlage dar, bildet die vorrangige Grundlage für die Prüfung von zu beantragten Fördermitteln und dient zur Untersetzung von finanziellen Positionen für zukünftige Haushaltsplanungen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/ Picnjo beschließt
- Das Ergebnis der externen Gefahrenabwehrbedarfsplanung für das Amt Peitz/Picnjo
als weitere Arbeitsgrundlage zu bestätigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen, soweit möglich, umzusetzen, regelmäßig über den Stand zu informieren und notwendige Beschlüsse vorzubereiten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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