Sachdarstellung:
Am 29.01.1996 wurde durch die Gemeindevertretung Drachhausen/ Hochoza ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes und -einrichtungen sowie der Einsatztechnik zwischen dem Amt Peitz /Picnjo und der Gemeinde Drachhausen/ Hochoza geschlossen.
Inhalt des Vertrages stellte die unentgeltliche Nutzung des
Feuerwehrgerätehauses Drachhausen/Hochoza
des Löschfahrzeuges TlF 16 Ident- Nr.: 8225801
des Löschfahrzeuges LF 8 Ident- Nr.: 2991923090
des Tragspritzenanhängers Ident. Nr.: Hl 10.40 Nr.: 186
des Tragspritzenanhängers Ident-Nr.: 20579
dar.
Mit der Übertragung der Feuerwehrgerätehäuser auf das Amt Peitz/ Picnjo und der Ausmusterung der genannten Fahrzeuge, entfällt die Vertragsgrundlage, der öffentlich- rechtliche Vertrag kann somit aufgehoben werden.
Die Aufhebung dieses öffentlich- rechtlichen Vertrages ist jedoch nur durch eine besondere Vereinbarung möglich, die einen Beschluss der Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza und einen Beschluss des Amtsausschusses Peitz/ Picnjo erfordert. Die Gemeindevertretung Drachhausen /Hochoza hat in Ihrer Sitzung am 29.08.2024 der Aufhebung des Vertrages bereits zugestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Peitz/Picnjo beschließt die Aufhebung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages über die Nutzung des Feuerwehrgebäudes und –einrichtungen sowie der
Einsatztechnik vom 29.01.1996.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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