Betreff
Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Teichland (Fassung: Oktober 2010) nach erneuter öffentlicher Auslegung vom 27.06.2011 bis 29.07.2011
Vorlage
Tei/BA/126/2011
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:


Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Teichland wurde das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung wurde nach entsprechender Bekanntmachung vom 27.06.2011 bis 29.07.2011 zum zweiten Mal durchgeführt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf wurde durchgeführt.


Unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses kann der Flächennutzungsplan nunmehr abschließend festgestellt werden. Dies erfolgte zwar bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.11.2010, muss nun aber auf Grund der erneuten öffentlichen Auslegung und Abwägung in diesem Zeitraum abgegebener Anregungen wiederholt werden.

Der Plan (Fassung: Oktober 2010) wurde schon in der Sitzung am 09.11.2010 vorgestellt und abschließend durch Beschluss festgestellt. Es erfolgten seitdem keine Planänderungen, auch nicht infolge der in der erneuten öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen. Lediglich die Verwechslung von „Ober- und Unterteich“ wird in der Begründung korrigiert.


Alle zugehörigen Unterlagen können im Bauamt des Amtes Peitz eingesehen werden.

Auf Grund des großen Umfangs werden sie nicht als Anlage zur Beschlussvorlage verschickt.

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:


  1. Die zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Teichland während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft, abgewogen und entsprechend berücksichtigt.

  2. Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den Flächennutzungsplan mit einem Feststellungsbeschluss. Die Begründung wird gebilligt. Ein Umweltbericht wurde erstellt.

  3. Der Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Teichland (Fassung: Oktober 2010) vom 09.11.2010 wird durch diesen Feststellungsbeschluss vom 08.11.2011 ersetzt.

  4. Das Amt Peitz reicht den Flächennutzungsplan zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB beim Landkreis Spree-Neiße als Höhere Verwaltungsbehörde ein.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung