Sachdarstellung:
Das Kindertagesstättengesetz (Kita-G) für das Land Brandenburg regelt in § 17 Abs. 1 die Gestaltung der Elternbeiträge. Diese sind sozialverträglich (§17 Abs. 2 Kita-G) zu gestalten und nach dem Einkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln.
Der Beitrag orientiert sich an der sozialhilferechtlichen Zumutbarkeit. Der Beitrag staffelt sich anhand der Betreuungszeiten wie folgt und kann unterschritten werden.
Bis zu 4 Stunden max. 12,00 EUR/Monat
Bis zu 6 Stunden max. 18,00 EUR/Monat
Bis zu 8 Stunden max. 24,00 EUR/Monat
Bis zu 10 Stunden max. 30,00 EUR/Monat
Das Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 Kita-G ist durch die Träger der Einrichtungen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Spree-Neiße) herzustellen.
Der Landkreis Spree-Neiße hat nun mehrmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass das Einvernehmen mittels Änderung in den Beitragssatzungen vorzunehmen ist. Folglich sind die Änderungssatzungen auch Voraussetzung dafür, dass die gezahlten Ausgleichszuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt die 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Tauer zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita „Spatzennest“ Tauer. Die Staffelung der Beiträge ist anhand der genannten Betreuungszeiten durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |