Betreff
Beschluss zur Führung von Wappen und Fahne der Gemeinde
Vorlage
Tau/BAD/046/2011
Art
Beschlussvorlage Tauer

Sachdarstellung:

Das Führen von Wappen, Siegeln und Flaggen durch Kommunen ist in der „Verordnung über kommunale Hoheitszeichen“ vom 13.02.2009 gesetzlich geregelt.

Das Verfahren zur Genehmigung durch das Ministerium des Inneren ist vorgeschrieben, welches (verkürzt dargestellt) wie folgt abläuft:

- Auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung (GV) wird durch einen

Heraldiker ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet.

- Dieser muss dann durch Beschluss (GV) bestätigt werden.

- Daraufhin beginnt das Verfahren, das Landeshauptarchiv in Potsdam fertigt ein Gutachten

und das Amt reicht die erforderlichen Unterlagen beim Ministerium des Innern ein

(Anzeigepflicht).

Empfohlen wird eine Zusammenarbeit mit dem Grafiker/Heraldiker U. Reipert, der bereits die Wappen des Amtes, der Stadt sowie der Gemeinden Drachhausen, Teichland, Heinersbrück und Turnow-Preilack erfolgreich entwarf und zur Genehmigung führte.

In der Regel führt der Heraldiker ein Beratungsgespräch in der Gemeinde und erarbeitet drei Entwürfe, die der GV zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Kosten für Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten zur Gestaltung von Kommunalwappen belaufen sich i.d.R. auf ca. 700,- EUR, für Flagge und Fahne auf 400 EUR.

Für den Gesamtprozess für Reinzeichnung, Nutzungsrechtsübertragung sowie Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Führung von Wappen, Flagge und Banner sind dann noch 2700,- EUR einzuplanen (+MwSt).

Der Prozess von der Erstellung des Wappens bis hin zur Genehmigung wird durch das Büro Amtsdirektorin/Öffentlichkeitsarbeit begleitet.


Die Mittel sind im Haushalt 2011 geplant.

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, zukünftig ein Wappen zu führen.

Die GV beauftragt den Heraldiker Herrn Reipert mit der Erarbeitung von genehmigungsfähigen Entwürfen für ein Wappen sowie Flagge und Banner der Gemeinde und mit der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: JA

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

11101.6003

6103

AW 52710620

2011

4.100,00






Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein: NEIN

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung