Sachdarstellung:
Im Amt Peitz sind an 12 Sirenenstandorten die vorhandenen Sirenensteuerempfänger vom derzeitigen Speicherplatzvolumen für die zusätzliche Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall nicht ausreichend.
Deshalb ist es notwendig an 5 Standorten die Sirenensteuerempfänger auszutauschen und an 7 Standorten die Empfänger zu erweitern. Des Weiteren sind an allen Standorten noch keine TETRA BOS-fähigen Steuergeräte für eine redundante Alarmierung der Bevölkerung verbaut.
Die Erhöhung/ Stärkung der Warneffektivität im Land Brandenburg kann somit nicht gewährleistet werden und damit ist das bestehende Sirenennetz für die „Warnung der Bevölkerung“ nicht ausreichend.
Das Land Brandenburg hat mit Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung der technischen Aufwertung von Bestandssirenen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg (Sirenen-Richtlinie Brandenburg - SiRL) die Möglichkeit einer Förderung geschaffen.
Für die Beantragung der Mittel mussten 3 Angebote abgefordert und mit dem Fördermittelantrag sowie einer Bestätigung des Landkreises SPN über die fachliche Notwendigkeit dieser Maßnahme, eingereicht werden.
Die Beantragung der Fördermittel an das MIK erfolgte am 20.06.2023 mit dem Hinweis, das 2 der 3 Firmen auch auf Nachforderung/ Nachfrage nicht die gestellten Anforderungen an die Leistung oder die Angebotsform erfüllen, so dass letztlich nur ein Angebot übriggeblieben ist, welches dem Antrag zu Grunde liegt.
Dies wurde von der Fördermittelstelle so akzeptiert und es liegt inzwischen die Bewilligung vor.
Danach erhält das Amt Peitz eine Gesamtförderung in Höhe von 36.000,00€
Es verbleibt beim Amt Peitz ein Eigenanteil in Höhe von 18.429,41€
Der notwendige Eigenanteil wurde im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt und steht damit zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stimmt der Erneuerung der Sireneninfrastruktur sowie und damit der Vergabe des Auftrages zu.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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12601.1000/78310000 |
M
99 |
AZ |
2024 |
54.429,41 |
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12601.1000/41410000 |
M
99 |
EZ |
2024 |
36.000,00 |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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