Sachdarstellung:
Entsprechend den Regelungen in § 26 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg sind die örtlichen Ordnungsbehörden ermächtigt, ordnungsbehördliche Verordnungen für ihren Zuständigkeitsbereich zu erlassen.
Zuständig für den Erlass dieser Verordnungen ist gemäß § 26 Abs. 3 der Amtsausschuss. Ordnungsbehördliche Verordnungen werden für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet und haben zum Ziel, Gebote bzw. Verbote im eigenen Zuständigkeitsbereich zu regeln, wenn dies bisher nicht in anderen Gesetzen erfolgt ist.
Aus diesem Grund wurde mit Beschluss des Amtsausschusses vom 13.07.2009 die “Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Peitz/ Picnjo zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet des Amtes Peitz/ Picnjo“ erlassen.
Aufgrund des Alters dieser Verordnung, machte sich eine grundlegende Überarbeitung der ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich, um die enthaltenden Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen sowie Erfahrungen im Umgang mit der Satzung einfließen zu lassen.
Dazu ist u.a. aus Gründen der Gleichbehandlung, Praktikabilität und um Klarheit und Transparenz zu schaffen, ein Bußgeldkatalog als Anlage 1 aufgestellt worden, der den grundsätzlichen Bußgeldrahmen für die jeweilige Ordnungswidrigkeit vorsieht.
Die entsprechende Entwurfsfassung ist als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Peitz/Picnjo mit Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/ Picnjo beschließt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung; Sicherheit und Sauberkeit des Amtes Peitz/ Picnjo.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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