Sachdarstellung:
Gemäß § 28 Abs. 2 BbgBKG wird in den amtsangehörigen
Gemeinden und Ortsteilen die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit
(Ortswehrführung) nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit
bestellt.
Die Anhörungen wurden am 20.01.24 für den Kameraden
Florian Wenzel und am 10.02.2024 für den Kameraden Dennis Ruhl durchgeführt.
Seitens der Amtswehrführung wird die Bestellung der
Kameraden zum Ortswehrführer ab dem 01.04.2024 empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Das Amt Peitz, die amt. Amtsdirektorin, als Träger des Brandschutzes bestellt die Kameraden Florian Wenzel ab dem 01.04.2024 zum Ortswehrführer der Feuerwehr Drachhausen sowie Dennis Ruhl zum Ortswehrführer der Feuerwehr Preilack.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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