Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen vorhabenbezogenen Bebauungsplans in den Gemeinden Drehnow/Drjenow und Turnow-Preilack/Turnow-Psiluk mit der Bezeichnung „PV-Anlage Lehmgrube“
Vorlage
TuP/BA/135/2024
Art
Beschlussvorlage Turnow-Preilack

Sachdarstellung:

Die Lehmgrube GmbH & Co.KG, vertreten durch das Projektunternehmen solar-konzept, plant gemeinsam mit der Verdie GmbH die Errichtung und den Betrieb einer PV-Frei-flächenanlage. Der Standort befindet sich westlich und nördlich des Betriebsgeländes der Verdie GmbH auf Flächen in den Gemarkungen Turnow und Drehnow.

Für das Vorhaben müssen die planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen werden. Die Aufstellung eines gemeinsamen vorhabenbezogenen Bebauungs-plans auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist das dafür geeignete Planungsinstrument.

Überplant werden Flurstücke der Flur 6 in der Gemarkung Turnow und der Flur 2 in der Gemarkung Drehnow. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem in der Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt. In einer Vereinbarung ist die projektgebundene Zusammenarbeit mit der Gemeinde Drehnow zu regeln.

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des gemeinsamen Bebauungsplans wird das Planaufstellungsverfahren eingeleitet.

 

Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen sowie die Erschließung, die Gliederung und Überbauung der Flächen, die Gestaltung der baulichen Anlagen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu regeln.

Alle sich mit dem Planaufstellungsverfahren entstehenden Kosten trägt die Lehmgrube GmbH & Co.KG als Vorhabenträger. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungsleistungen zu regeln

.

 

Anlagenverzeichnis:

Projektvorstellung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Turnow-Preilack/Turnow-Psiluk beschließt die Aufstellung eines gemeinsamen vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung bauplanungsrechtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage mit der Bezeichnung „PV-Anlage Lehmgrube“.

In einer Vereinbarung auf der Grundlage des § 205 Baugesetzbuch ist die projektgebundene Zusammenarbeit mit der Gemeinde Drehnow/Drjenow zu regeln.

In einem städtebaulichen Vertrag auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch sind die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf den Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu regeln.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung