Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen hat in der Sitzung am 03.03.2022 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) beschlossen.
Über die Inhalte und Darstellungen des GFNP wurden der Bürgermeister und sein Stell-vertreter am 21.09.2023 informiert und über zukünftige Planungen und Flächenausweisung in der Gemeinde Drachhausen beraten.
Der GFNP und der Teilplan der Gemeinde Drachhausen mit seiner Begründung können über den Link
https://my.hidrive.com/share/fzbwjsijv1 Passwort: GFNP24
abgerufen werden. Der Teilplan Drachhausen mit seiner Begründung liegt dem Bürger-meister in Papierform vor.
Das beauftragte Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH wird die Pläne in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Um die Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung dieser Gemeindevertretersitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erkundigen. Eine entsprechende Information erfolgte über das Peitzer Land Echo am 31.01.2024 und über die Bekanntmachung auf der Internet-Seite des Amtes Peitz.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Weiteren in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden werden über die Planung unterrichtet.
Anlagenverzeichnis:
-
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen billigt den Vorentwurf mit der Begründung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Gemeinde Drachhausen in der Fassung vom Februar 2024 mit folgenden Hinweisen: ...
Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
|
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||