Sachdarstellung:
Der Entwurf des Doppelhaushaltes für das Amt Peitz/Picnjo für 2024 & 2025 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf wird ein strukturelles Defizit für 2024 in Höhe von 2.030,8 TEUR und in 2025 ein positives ordentliches Ergebnis von 1.768,2 TEUR ausgewiesen. Damit ist ein Haushaltsausgleich in 2024 unter Beanspruchung der Rücklage möglich.
Aus aktueller Sicht ist das Amt Peitz angehalten, die Haushaltsmittel sehr effizient ein-zusetzen und zusätzliche Einsparpotentiale aufzudecken, um auch im Finanzplanungszeit-raum den Haushaltsausgleich beibehalten zu können.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsunterlagen lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz/Picnjo empfiehlt die Beschluss-
fassung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024 & 2025 für die nächste Amtsausschusssitzung
- Lt. vorliegender Entwurfswerte der Haushaltsplanunterlagen
- Mit folgenden Änderungen:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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