Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Peitz/Picnjo mit seinen Anlagen wurde gemäß § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt, geprüft und bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich Beanstandungen, die mit dem Jahresabschluss 2021 zu bereinigen sind.
Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung gemäß erfolgtem Beschluss zum Jahresabschluss 2020, der Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2020 unter Beachtung der Auflagen Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4).
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt, die Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Auflagen im Jahresabschluss 2021 zu entlasten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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