Sachdarstellung:

Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Peitz/Picnjo mit seinen Anlagen wurde gemäß § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt.

Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hatte die Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.12.2021 Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2020 zu fassen und über die Entlastung der Amtsdirektorin zu entscheiden. Die fristgemäße Einhaltung war aufgrund der Umstellung auf die Doppik und der damit im Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanzen für alle amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes nicht eher realisierbar.

Die Jahresabschlüsse 2013 – 2019 wurden verkürzt erstellt und inzident geprüft.

Entsprechend § 82 (3) BbgKVerf wurde der Entwurf des Jahresabschlusses am 29.12.2022 aufgestellt.

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz wurde mit der Übersendung des Prüfberichtes und dem Prüfvermerk am 09.11.2023 abgeschlossen.

Gemäß § 82 Abs. 3 BbgKVerf ist der geprüfte Entwurf des Jahresabschlusses zusammen mit den Anlagen von der Amtsdirektorin festzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich Beanstandungen, die im Jahresabschluss 2021zu bereinigen sind. Hinweise und Beanstandungen sind zukünftig zu beachten.

Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den vorliegenden geprüften Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf unter Beachtung der benannten Auflagen zu beschließen und der Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2020 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4, siehe gesonderter Entlastungs-Beschluss).

Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Jahresabschlussunterlagen 2020

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt den Jahresabschluss für das Jahr 2020.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung