Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Peitz/Picnjo wurde gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse abweichend vom § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt, geprüft und bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich Beanstandungen, die mit dem Jahresabschluss 2021 zu bereinigen sind.
Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung gemäß erfolgtem Beschluss zum Jahresabschluss 2015, der Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2015 unter Beachtung der Auflagen Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4).
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt, die Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Auflagen im Jahresabschluss 2021 zu entlasten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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