Sachdarstellung:
Zur Sitzung des Amtsausschusses am 20.11.2023 wurde die Neuvergabe der Verpflegungsleistungen in der Kita „Lutki“ Jänschwalde des Amtes Peitz an die Firma Saxonia Catering GmbH & Co. KG. beschlossen. Der Dienstleistungsvertrag beginnt zum 01.01.2024 und macht eine Veränderung der Träger-bzw. Elternanteile am Portionspreis notwendig. Nach Beschluss des Trägeranteils kann der Elternanteil in der Essengeldsatzung geregelt werden.
Aufgrund der Preisveränderungen kommen drei Varianten infrage, die in der Anlage beigefügt sind.
Variante 1
Bei der Variante 1 werden den Eltern lediglich die Betriebskosten und der Wareneinsatz pro Portion in Rechnung gestellt. Alle anderen Positionen aus der Kalkulation trägt das Amt Peitz als Träger. Diese Variante legt lediglich die ersparten Eigenaufwendungen auf die Eltern um, also den Wert, den die Eltern dadurch einsparen, dass die Kinder in der Kita zu Mittag essen.
Variante 2
Bei der Variante 2 bleiben die Elternanteile trotz neuem Essenanbieter gleich. Für die Eltern ändert sich zum 01.01.2024 der Anteil am Portionspreis nicht. Der Trägeranteil reduziert sich um durchschnittlich 0,62 € pro Portion.
Variante 3
Bei der Variante 3 bleiben die Trägeranteile trotz neuem Essenanbieter gleich. Für die Eltern reduziert sich zum 01.01.2024 der Portionspreis um durchschnittlich 0,61 €.
Der FB Schulen / Kindereinrichtungen empfiehlt, der Variante 2 zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Essengeldsatzung
- Übersicht Vergleich Essenpreise
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Peitz, der Gemeinde Teichland und der Gemeinde Jänschwalde im Amtsausschuss des Amtes Peitz / Amt Picnjo beschließen die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Lutki“ Jänschwalde des Amtes Peitz / Amt Picnjo (Essengeldsatzung) entsprechend der
Variante 1 oder
Variante 2 oder
Variante 3.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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36501.9001.52710400
(Var. 1) |
1239 |
AW |
2024 ff. |
24.000 |
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36501.9001.52710400
(Var. 2) |
1239 |
AW |
2024 ff. |
17.000 |
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36501.9001.52710400
(Var. 3) |
1239 |
AW |
2024 ff. |
28.000 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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