Betreff
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Vorlage
Jae/KÄ/117/2011
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:


Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 68 Absatz 2 Nr. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erstellt.


Mit der Zusendung der Haushaltsunterlagen an die Ortsbeiräte wird der Festlegung gemäß

§ 46 Abs. 1 Punkt 6 der BbgKomVerf zur Anhörung der Ortsbeiräte entsprochen.


Der Finanzausschuss der Gemeinde Jänschwalde empfiehlt die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2011.

Zusätzlich müssen laut aktuellem Bescheid zur Prüfung des Verwendungsnachweises für die Gesamtmaßnahme „Stadtumbau-Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ Mittel in Höhe von 59,7 TEUR für die Fördermittelrückzahlung im Nachtragshaushalt eingestellt werden.



Anlagenverzeichnis:

  • 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan




Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung