Sachdarstellung:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 68 Absatz 2 Nr. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erstellt.
Mit der Zusendung der Haushaltsunterlagen an die Ortsbeiräte wird der Festlegung gemäß
§ 46 Abs. 1 Punkt 6 der BbgKomVerf zur Anhörung der Ortsbeiräte entsprochen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Jänschwalde empfiehlt die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2011.
Zusätzlich müssen laut aktuellem Bescheid zur Prüfung des Verwendungsnachweises für die Gesamtmaßnahme „Stadtumbau-Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ Mittel in Höhe von 59,7 TEUR für die Fördermittelrückzahlung im Nachtragshaushalt eingestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |