Betreff
Beschluss der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo auf Grundlage der angepassten Kalkulation gemäß des Beschlusses vom 27.10.2021
Vorlage
SP/OA/346/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

In der Stadt Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo am 27.10.2021 erhoben.

 

Gemäß des durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2021 gefassten Beschlusses (entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses vom 06.09.2021) soll zum 01.01.2024 erneut kalkuliert und eine Anpassung der Friedhofsgebühren vorgenommen werden.

 

Der strukturelle Aufbau sowie die Ausweisung der einzelnen Gebührentatbestände der Friedhofsgebührensatzung wurde nicht verändert. Es wurden lediglich die neuen Werte entsprechend der Anpassung der Kalkulation eingefügt.  

 

Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 zur Anpassung der Gebühren beraten. Aufgrund der ausstehenden Übersicht der Kostendeckungsgrade für die Jahre 2021 und 2022, konnte keine abschließende Beschlussempfehlung getroffen werden. 

 

Anlagenverzeichnis:

1.      Reinfassung Friedhofsgebührensatzung 80 %

2.      Gebührengegenüberstellung alt und neu 100 % - 80 %

3.      Übersicht Deckungsgrad der Vorjahre

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo in Höhe von 80 % oder 100 % Kostendeckung.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

55301.2001, 2002

2211

 

ab 2024

je Grab/ Beisetzung

55311.2602, 2603

2211

 

ab 2024

je Nutzung

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung