Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Teichland/Gatojce mit seinen Anlagen wurde gemäß § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt, geprüft und bestätigt.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen mit Stellungnahme.
Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß erfolgtem Beschluss zum Jahresabschluss 2020, der Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2020 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4).
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland/Gatojce beschließt, die Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo für die Haushaltsführung im Jahr 2020 zu entlasten.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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