Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Teichland/Gatojce wurde gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Abschlüsse abweichend vom § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt.
Zu dieser Verfahrensweise wurde von der Gemeindevertretung am 18.05.2021 der entsprechende Beschluss gefasst.
Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hatte die Gemeindevertretung bis zum 31.12.2020 Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2019 zu fassen und über die Entlastung der Amtsdirektorin zu entscheiden. Die fristgemäße Einhaltung war aufgrund der Umstellung auf die Doppik und der damit im Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanzen für alle amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes nicht eher realisierbar.
Entsprechend § 82 (3) BbgKVerf wurde der Entwurf des Jahresabschlusses am 20.04.2023 aufgestellt.
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz wurde mit der Übersendung des Prüfberichtes und dem Prüfvermerk am 12.05.2023 abgeschlossen.
Gemäß § 82 Abs. 3 BbgKVerf ist der geprüfte Entwurf des Jahresabschlusses zusammen mit den Anlagen von der Amtsdirektorin festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen mit Stellungnahme. Die Hinweise und Beanstandungen sind zukünftig zu beachten.
Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden inzident geprüften Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu beschließen und der Amtsdirektorin des Amtes Peitz für die Haushaltsführung im Jahr 2019 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4, siehe gesonderter Entlastungs-Beschluss).
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschlussunterlagen 2019
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland/Gatojce beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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