Sachdarstellung:
Die landesweiten
Kommunalwahlen 2024 finden am 09.06.2024 statt.
Eventuelle
Stichwahlen sind auf den 30.06.2024 datiert.
Gemäß § 2 der
brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) beruft
der Amtsausschuss
spätestens 5 Monate vor dem Tag der allgemeinen Kommunalwahlen einen Wahlleiter
und einen Stellvertreter.
Die Berufung des
Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für sämtliche kommunale
Wahlen und
Abstimmungen, die während der Kommunalwahlperiode im Wahlgebiet durchgeführt
werden.
Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo wird auf der Grundlage des § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG), i.V. m. § 2 BbgKWahlV
vorgeschlagen, Frau Jessica Hannusch zur Wahlleiterin und Jasmin Häupel zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
Frau Hannusch begleitet die Kommunalwahlen seit 2014. Frau Häupel wird neu in das Thema Wahlen eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beruft Frau Jessica Hannusch zur Wahlleiterin und Jasmin Häupel zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahlperiode der Kommunalwahlen 2024.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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