Sachdarstellung:
Das Amt Peitz wird zunehmend mit Notsituationen (häusliche Gewalt; plötzliche Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, Wohnungslosigkeit etc.) von Menschen konfrontiert.
In diesem Jahr waren bereits mehrere Menschen im Amt Peitz von Obdachlosigkeit bedroht,
die meisten konnten abgewendet werden, in einem Fall war die Verwaltung jedoch aufgefordert zwingend und umgehend zu handeln, um eine Unterkunft zu finden, da
die in der Vergangenheit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten in
Jänschwalde und Peitz nicht mehr zur Verfügung stehen.
Obdachlosigkeit stellt nach herrschender Meinung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Unterbringung obdachloser Menschen wird durch die rechtlichen Bestimmungen des Ordnungs-und Polizeirechts geregelt.
Obdachlosigkeit gefährdet grundsätzlich geschützte Individualrechtsgüter unmittelbar und erheblich. Besonders hervorzuheben sind dabei das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG sowie der Erhalt der Menschenwürde nach Art. 1 GG. Wegen des Ausmaßes und der Schwere der drohenden Gefahr für die Grund- und Menschenrechte besitzt der Betroffene gegenüber der Gefahrenabwehrbehörde ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einschreiten. Zu beachten ist, dass die Selbsthilfe des Betroffenen stets Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen hat. Erst wenn sämtliche Bemühungen des Obdachlosen erfolglos sind, handelt es sich um die Konkretisierung des Gebotes der Erforderlichkeit
Die ordnungsrechtliche Unterbringung von Betroffenen im Amt Peitz obliegt dem Ordnungsamt.
Da Notsituationen nicht planbar sind, sondern meist plötzlich auftreten, ist eine Möglichkeit zu schaffen, diese Personen vorübergehend unterzubringen.
Dazu wurde das Gespräch mit der WBVG Peitz gesucht, um eine Wohnung für diese Menschen vorzuhalten.
Seitens der WBVG Peitz wurde uns dazu ein Angebot zur Anmietung einer 3-Raum-Wohnung in der Paul-Dessau-Straße 8; 03185 Peitz; 4.OG rechts unterbreitet.
(Siehe beiliegendes Expose)
Die Wohnung ist derzeit noch nicht bewohnbar.
Zur Nutzung erfolgt eine Grundreinigung sowie die Erneuerung der Küche und des Sanitärbereiches.
Eine Regelung zur Nutzung der Wohnung (was darf wie und in welchem Umfang genutzt werden, Einhaltung der Hausordnung etc.) wird mit der jeweiligen Person vertraglich geregelt.
Ebenso ist, in Anhängigkeit der betroffenen Person, eine Refinanzierung vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt den Abschluss eines Mietvertrages ab dem 01.11.23 mit der WBVG Peitz zur Unterbringung von Menschen in Notsituationen und Obdachlosen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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12201.1001 |
1208 |
AW |
2023 |
585,84 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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