Betreff
Beschluss zu den Vertragskonditionen für Mietgaragen im Stadtgebiet Peitz ab dem 01.01.2024
Vorlage
SP/BA/336/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz vom 07.12.2022 wurde beschlossen, dass im Laufe des Jahres 2023 alle bestehenden Garagenpachtverträge an die Gesetzeslage nach Schuldrechtanpassungsgesetz und Umsatzsteuergesetz angepasst werden sollen. Ab dem 01.01.2024 sollen die neue Vertragskonditionen gelten. 

 

Im Zuge des Verfahrens wird das Eigentum der Baulichkeiten der Stadt als Eigentümer des Grund und Bodens unentgeltlich zufallen. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Mietverträge nicht nur über den Grund und Boden, sondern auch über die Garagen geschlossen. Damit steht die Stadt vor der Aufgabe, sich selbst vor Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie den üblichen Haftungsfragen zu schützen und gleichzeitig die Bürger nicht unverhältnismäßig zu belasten. 

 

Es wurden alle Garagenstandorte besichtigt, sodass Informationen zu dem baulichen Zustand und der allgemeinen Ausstattung der Garagen erfasst werden konnten. Im Folgenden ist es notwendig, die zukünftige Vertragsgrundlage zu beschließen, damit den Garagennutzern zeitnah neue Vertragsangebote unterbreitet werden können. Der Vertragsentwurf wurde vom Rechtsanwalt Herrn Dr. Cattien geprüft.

 

Nachdem in der Stadtverordnetenversammlung zusätzliche Fragen zur Mietpreiskalkulation aufkamen, wurde im Hauptausschuss vom 25.09.2023 eine unverbindliche Kostenschätzung (s. Anlage) der zu erwartenden Instandhaltungskosten vorgestellt. Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt daraufhin, den Mietpreis auf 17 € im Monat festzusetzen, um auch in den Anfangsjahren annähernd kostendeckend zu wirtschaften und zukünftig ebenfalls Kosten für die Herrichtung des Garagenumfeldes (Zufahrten, Zuwegungen) und unvorhergesehene Kosten abdecken zu können. Im Vergleich zu den im Stadtgebiet angebotenen Stellplätzen (z. B. 15 €/Monat WBVG) läge man hiermit noch bei einem fairen Mietpreisangebot.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz wird gebeten, den vorliegenden und vom Hauptausschuss der Stadt Peitz empfohlenen Vertragsentwurf zu beschließen. 

 

 

Anlagenverzeichnis:

-          Mietvertragsentwurf

-          Anlage 1 zum Mietvertrag Übergabeprotokoll

-          Anlage 2 zum Mietvertrag Garagenordnung

-          Kalkulation Mietpreis

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Vertragskonditionen für die Mietgaragen ab dem 01.01.2024 gemäß dem vorliegenden Entwurf.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

52211.2999/44115000

2601

ET

2024 ff

12.900,00

52211.2999 IH-Rücklage

2601

ET

2024 ff

32.500,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung