Betreff
Satzung über den Bebauungsplan "Zitadelle"
Vorlage
SP/BA/176/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Mit Beschluss vom 08.09.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die Satzung über den Bebauungsplan „Zitadelle“ in der Fassung vom November 2009 beschlossen. Die Verfahrensakte wurde bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.

Aufgrund eines Formfehlers musste das Auslegungsverfahren jetzt nochmals wiederholt werden. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte gemäß § 13a Abs. 3 BauGB vom 13.07.2011 bis einschl. 15.08.2011. Die Inhalte des Planentwurfes sowie der Begründung sind gleich geblieben. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine weiteren Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung vorgebracht. Ein erneutes Abwägungsverfahren ist daher nicht erforderlich.

Im weiteren Verfahren ist der durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 08.09.2010 gefasste Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan aufzuheben. Der Abwägungsbeschluss vom 19.05.2010 wird aus v.g. Gründen aufrechterhalten. Der Satzungsbeschluss ist aktuell zu fassen.



Der Planentwurf in der Fassung vom November 2009 sowie der Begründung zum Bebauungsplan lagen den Stadtverordneten in der Sitzung am 19.05.2010 vor.





Anlagenverzeichnis:

Planentwurf in der Fassung vom November 2009

Begründung zum Bebauungsplan





Beschlussvorschlag:

1. Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Zitadelle“ vom 08.09.2010, Beschluss-Nr.: SP/BA/041/2010, wird aufgehoben.

2. Der Abwägungsbeschluss vom 19.05.2010 wird aufrechterhalten.

3. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Peitz den Bebauungsplan „Zitadelle” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

4. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

5. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung