Sachdarstellung:
Der Gemeinde Teichland liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse für einen bestehenden Landwirtschaftsbetrieb auf dem Grundstück Mühlenweg 1 in Maust (Flur 2, Flurstück 39/6) vor.
Der Teilbereich des Grundstücks, auf dem die Lagerhalle errichtet werden soll, ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nach § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen.
Danach ist das Bauvorhaben zulässig, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit liegt vor.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Mühlenweg 1 in Maust (Flur 2, Flurstück 39/6) herzustellen/ nicht herzustellen mit folgender Begründung … (*)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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