Sachdarstellung:
Es war vorgesehen, die Regelungen (Satzungen) zur weiteren Entwicklung der Altstadt zu aktualisieren und in einem Bebauungsplan zusammenzufassen, wofür die Stadtverordneten-versammlung am 27.10.2021 einen Beschluss gefasst hatte. Auf die Ausschreibung der Planungsleistung ist kein Angebot eingegangen.
Nach Rücksprache mit dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße und anderer Fachbehörden kam der Hinweis, dass die Zusammenfassung der Satzungen eine Rechts-unsicherheiten mit sich bringen kann. Grund ist, dass die Satzungen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren. Daher ist es eindeutiger, wenn die bestehenden Satzungen überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Um die erreichte Qualität der Stadterneuerung abzusichern, sind die sich mit den aktuellen und künftigen Themenfeldern ergebenden notwendigen Erfordernisse angemessen zu steuern. Die Handlungsbedarfe zum demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Digitali-sierung und weiteren Zukunftsthemen, verändern auch wesentliche Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung. Aus diesem Grund sind die Regelungstatbestände und die Regelungstiefe zu prüfen, zu präzisieren sowie plausibel und verständlich zu begründen.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen für das Überarbeiten der Satzungen wurde auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg elektronisch durchgeführt.
Auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) erfolgte zunächst eine öffentliche Ausschreibung. 6 Fachbüros haben sich freischalten lassen. Zur Angebots-eröffnung am 11.08.2023 hat ein Bieter sein Angebot abgegeben. Ein zweites Angebot ging zu spät ein und konnte somit nicht gewertet werden. Die Ausschreibung wurde aufgehoben, da das eingereichte Angebot weit über 20% der Kostenschätzung lag.
Es erfolgte daraufhin eine beschränkte Ausschreibung. 4 Fachbüros wurden freigeschalten. Zur Angebotseröffnung am 25.09.2023 haben 3 Bieter ihr Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgendes Ergebnis:
Bieter Angebotssumme brutto
1 24.490,20 €
2 59.532,83 €
3 47.600,00 €
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Zuschlag an den Bieter Nr. 1 zu erteilen.
Im Rahmen der formellen und sachlichen Prüfung des Angebots wurden keine Ausschluss-kriterien festgestellt Die Eignung des Bieters wird an Hand der vorgelegten Nachweise positiv bewertet. Nach Auswertung der Zuschlagskriterien lässt das Angebot eine qualitäts-volle und fristgerechte Überarbeitung und Aktualisierung der Satzungen erwarten. Die Verdingungsunterlagen sind vollständig. Das Angebot liegt im Rahmen der geschätzten Kosten i.H.v. 25.000 €.
Die Überarbeitung und Aktualisierung der Satzungen ist im Rahmen der Stadterneuerung förderfähig. Der kommunale Mitleistungsanteil beträgt 4.898,04 € (20%).
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Vergabe von Planungs-leistungen für das Überarbeiten und Aktualisieren der Erhaltungssatzung und der Gestaltungssatzung für den Historischen Altstadtkern der Stadt Peitz in Höhe von
24.490,20 €-Brutto- an den Bieter Nr. 1.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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51101.2001/
54315300 |
2602 |
AW (80% Förderung) |
2023 |
24.490,20 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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