Sachdarstellung:
Am 27.08.2019 wurde von der Gemeindevertretung Teichland/Gatojce der Grundsatzbeschluss gefasst, dem Trink- und Abwasserverband – Hammerstrom/Malxe – Peitz (TAV) beizutreten.
Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserverbandes –Hammerstrom/Malxe – Peitz hatte ebenfalls den Grundsatzbeschluss aufgrund des Antrages der Gemeinde Teichland/Gatojce vom 07.11.2018 am 20.11.2018 zum Beitritt der Gemeinde Teichland/Gatojce gefasst.
Grundvoraussetzung war allerdings, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den TAV im Vorfeld betrachtet werden. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde müsste ebenfalls vorliegen.
Unter den sich abzeichnenden Entwicklungen erscheint eine Bündelung der Trink- und Abwasseraufgaben im Verband augenscheinlich die beste Option für alle Beteiligten.
Im April 2019 erfolgte die gutachterliche Beurteilung des geplanten Beitritts der Gemeinde Teichland/Gatojce im Auftrag des Verbandes.
In dem Zusammenhang ist zu prüfen, ob alle Anlagegüter übertragbar sind.
Darüber hinaus sind insbesondere im Trinkwasserbereich steuerliche Aspekte zu untersuchen. Weiterhin müsste das Satzungsrecht für die Gemeinde Teichland angepasst werden.
Zwischenzeitlich konnten einige Voraussetzung geschaffen werden, die Jahresabschlüsse der Gemeinde Teichland/Gatojce liegen bis 2020 vor.
Weiterhin wurde ein Fusionsgutachten (Machbarkeitsstudie) im Dezember 2021 zum Beitritt erstellt.
Darin werden verschiedene Varianten, Potenziale und rechtliche Aspekte aufgezeigt. Beispielsweise wurde die Frage der Gesamtrechtsfolge beantwortet. Beim Beitritt gelten die allgemeinen Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mittels Einzelrechtsnachfolge. Die Gegenstände müssen einzeln übertragen werden.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt des Gutachtens bezog sich auf die Gebührensätze, die in der Vergangenheit eine Rolle gespielt haben. Diesbezüglich gab es unterschiedliche Verfahrensweisen in den Ortsteilen, die bei der Ermittlung der Gebührentatbestände bestanden haben.
Zielsetzung der Vertragsparteien soll ein einheitlicher Gebührenmaßstab sein. Das bedeutet allerdings, dass die Erheblichkeitsgrenze der nicht beschiedenen Beitragszahler in Höhe von 10 Prozent, die anhand des Gutachtens (basierend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes) genannt wird, im gesamten Verbandsgebiet nicht überschritten werden darf.
Hierzu wurde eine Berechnung für den betroffenen Ortsteil anhand der Flächenanteile vorgenommen. Im Ergebnis wurde ein Zuschussbedarf von 111,5 T€ ermittelt.
Um den Beitritt der Gemeinde Teichland/Gatojce zum TAV mit einem einheitlichen Gebührenmaßstab zu ermöglichen, wäre der Ausgleich des Zuschussbedarfes erforderlich.
Weiterhin wurde im Gutachten darauf verwiesen, dass kontinuierlich investive Maßnahmen im Trinkwasser- als auch im Abwasserbereich nachzuweisen sind.
In den vergangenen Jahren konnten aufgrund der Haushaltssituation nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung gelangen.
Um den TAV nicht nachteilig zu belasten, sind im Jahr 2024 investive Maßnahmen für TW in Höhe von 250,0 T€ und für AW in Höhe von 33,4 T€ zu realisieren.
Der nächste Schritt wird die Abklärung mit der Kommunalaufsicht hinsichtlich der rechtlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sein.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland/Gatojce beschließt eine einmalige Umlage an den Trink- und Abwasserverband – Hammerstrom/Malxe – Peitz (TAV) in Höhe von 111,5 T€ und die Planung und Umsetzung von Investitionen in Höhe von 250,0 T€ im Trinkwasserbereich und in Höhe von 33,4 T€ im Abwasserbereich.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
53502.8002/53130000 |
8603 |
AW |
2023/2024 |
111.500,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
53502.8001 |
53502.10 |
AZ |
2024 |
250.000,00 |
|
53502.8002 |
53502.08 |
AZ |
2024 |
14.300,00 |
|
53502.8002 |
53502.09 |
AZ |
2024 |
19.100,00 |
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||