Betreff
Grundsatzbeschluss zur Kapazitätserweiterung der Kita „Lutki“ Jänschwalde als „Bildungscampus“ Jänschwalde
Vorlage
Jae/BAD/171/2023
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Gemäß § 1 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Diesen Rechtsanspruch hat jeweils die Wohnort-Gemeinde zu erfüllen, in der das Kind seinen ständigen Wohnsitz hat. Zudem steht Eltern ein Wunsch-und Wahlrecht bei der Wahl des Kita-Platzes zu, sodass auch Kinder von Eltern anderer Gemeinden betreut werden können.

 

Aufgrund des stetig wachsenden Zuzuges und der Lausitz-Rückkehrer, des Anstieges der Geburtenzahlen sowie der zunehmenden Anzahl von Einschülern in der Krabat-Grundschule Jänschwalde, ist die Planung und Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes für den Krippenbereich in der Gemeinde Jänschwalde, OT Jänschwalde-Ost unbedingt erforderlich.

 

Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Zuzüge ab 2025/26 infolge der Beschäftigungs-

entwicklung im Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde – Green Areal Lausitz (GRAL) - aufgrund von Unternehmensansiedlungen weiter ansteigen.

 

Es ist mit einer wachsenden Anzahl von Krippenkindern zu rechnen. Durch die Kita-Leitung musste bereits im Jahr 2022 eine Auswahl zur Vergabe der Kita-Plätze erfolgen. Momentan werden möglichst nur noch gemeindeeigene Kinder angenommen. Dies sollte aufgrund des Wunsch-und Wahlrechtes der Eltern sowie des allgemeinen Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab 1 Jahr kein Dauerzustand sein. Dafür werden mehr Krippenplätze benötigt. Erfahrungsgemäß verbleiben die Krippenkinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in der Einrichtung. Es müssen ebenso die Kindergarten-Plätze entsprechend der Entwicklung angepasst werden.

 

Kinder im Alter bis zu 3 Jahren dürfen nicht im Obergeschoss betreut werden, daher kommt nur eine ebenerdige Lösung in Betracht.

 

Erste Projektideen und Lösungsansätze wurden gemeinsam mit dem FB Schulen/Kindereinrichtungen und dem Bauamt entwickelt und sind als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde / Janšojce wird gebeten, dem Vorhaben zur Erweiterung der Kita „Lutki“ grundsätzlich zuzustimmen.

 

 

Anlagenverzeichnis:

- Entwicklung Kinderzahlen und Raumbedarf

- Lageplan Außengelände

- Protokoll 07.06.2023

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde / Janšojce beschließt die grundsätzliche Planung und Entwicklung zur Kapazitätserweitertung der Kita „Lutki“ Jänschwalde zum Bildungscampus Jänschwalde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung