Sachdarstellung:
Gemäß § 1 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Diesen Rechtsanspruch hat jeweils die Wohnort-Gemeinde zu erfüllen, in der das Kind seinen ständigen Wohnsitz hat. Zudem steht Eltern ein Wunsch-und Wahlrecht bei der Wahl des Kita-Platzes zu, sodass auch Kinder von Eltern anderer Gemeinden betreut werden können.
Aufgrund des stetig wachsenden Zuzuges und der Lausitz-Rückkehrer, des Anstieges der Geburtenzahlen sowie der zunehmenden Anzahl von Einschülern in der Krabat-Grundschule Jänschwalde, ist die Planung und Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes für den Krippenbereich in der Gemeinde Jänschwalde, OT Jänschwalde-Ost unbedingt erforderlich.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Zuzüge ab 2025/26 infolge der Beschäftigungs-
entwicklung im Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde – Green Areal Lausitz (GRAL) - aufgrund von Unternehmensansiedlungen weiter ansteigen.
Es ist mit einer wachsenden Anzahl von Krippenkindern zu rechnen. Durch die Kita-Leitung musste bereits im Jahr 2022 eine Auswahl zur Vergabe der Kita-Plätze erfolgen. Momentan werden möglichst nur noch gemeindeeigene Kinder angenommen. Dies sollte aufgrund des Wunsch-und Wahlrechtes der Eltern sowie des allgemeinen Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab 1 Jahr kein Dauerzustand sein. Dafür werden mehr Krippenplätze benötigt. Erfahrungsgemäß verbleiben die Krippenkinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in der Einrichtung. Es müssen ebenso die Kindergarten-Plätze entsprechend der Entwicklung angepasst werden.
Kinder im Alter bis zu 3 Jahren dürfen nicht im Obergeschoss betreut werden, daher kommt nur eine ebenerdige Lösung in Betracht.
Erste Projektideen und Lösungsansätze wurden gemeinsam mit dem FB Schulen/Kindereinrichtungen und dem Bauamt entwickelt und sind als Anlage beigefügt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde / Janšojce wird gebeten, dem Vorhaben zur Erweiterung der Kita „Lutki“ grundsätzlich zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwicklung Kinderzahlen und Raumbedarf
- Lageplan Außengelände
- Protokoll 07.06.2023
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde / Janšojce beschließt die grundsätzliche Planung und Entwicklung zur Kapazitätserweitertung der Kita „Lutki“ Jänschwalde zum Bildungscampus Jänschwalde.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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