Betreff
Beschluss zur Aufgabenübertragung an die Amtsdirektorin
Vorlage
SP/BAD/172/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Auf Anregung der Stadtverordneten wird vorgeschlagen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf eine Aufgabenübertragung an die Amtsdirektorin zu beschließen.


Die Amtsdirektorin als Hauptverwaltungsbeamte ist für Vergaben zuständig, die Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.

Im Übrigen ist der Hauptausschuss zuständig (§ 50 Abs. 2 BbgKVerf)

Er kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für Gruppen von Angelegenheiten auf die Amtsdirektorin (AD) durch Beschluss übertragen.


Eine Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung (SVV) sieht die BbgKVerf diesbezüglich nicht vor. Die SVV kann sich jedoch in der Hauptsatzung vorbehalten, für welche Vergaben, für die ansonsten der Hauptausschuss zuständig wäre, sie die Entscheidung treffen will (§ 28 Abs. 3 BbgKVerf /Rückholrecht).

In der Hauptsatzung § 6 hat sich die SVV bisher z.B. die Entscheidung über alle Vergaben (von Bauleistungen nach VOB/A, von Lieferungen und gewerblichen Dienstleistungen nach VOL/A und von freiberuflichen Leistungen) ab 25.000 Euro vorbehalten sowie über Beraterverträge über 5.000 Euro.

Diese Entscheidungen sind folglich von der SVV zu treffen, über Vergaben unter diesen Wertgrenzen trifft der Hauptausschuss die Entscheidung.



Der Hauptausschuss hat nun die Möglichkeit, per Beschluss festzulegen, bis zu welcher Wertgrenze in diesen Fällen die Zuständigkeit an den AD übertragen werden sollen.

Damit wird der Hauptausschuss entlastet und eine zügige Auftragsvergabe im Rahmen der festgelegten Wertgrenze ermöglicht.


Anlage: Information zur Hauptsatzung und zu den Aufgaben des Hauptausschusses

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 BbgKVerf die Aufgabenübertragung in folgenden Angelegenheiten an den Amtsdirektor:


- Vergaben (von Bauleistungen nach VOB/A, von Lieferungen und gewerblichen

Dienstleistungen nach VOL/A und von freiberuflichen Leistungen, die den Wert von

(5.000) ...... Euro nicht überschreiten.

- Beraterverträge (z.B. Konzeptionen, Rechtsberatungen), die den Wert von

(5.000) ...... Euro nicht überschreiten.

- .....


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: NEIN

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: NEIN

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein: NEIN

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung