Sachdarstellung:
Die Hauptsatzung der Stadt Peitz wurde am 24.06.2009 beschlossen und der Kommunal-aufsicht (KA) angezeigt.
Empfohlen wird, Formulierungen in den § 6 Stadtverordnetenversammlung und den § 7 Hauptausschuss neu zu fassen.
Dabei geht es insbesondere um die korrekte Formulierung der Zuständigkeiten der Gremien bzw. darum, in der Hauptsatzung nur die vorgeschriebenen, erforderlichen Inhalte festzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz.
..mit den Ergänzungen/Änderungen/Hinweisen gemäß Protokoll.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: NEIN |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: NEIN |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein: NEIN |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |