Sachdarstellung: Die Thematik der zukünftigen Verfahrensweise im Zusammenhang mit privaten
Baulichkeiten (Garagen) auf städtischen Flächen wurde in der SVV am 07.12.2022
erstmals umfänglich vorgestellt und beraten. Dabei wurde unter Ziffer 2 des Beschlusses
aufgegeben, alle bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge an die neue
Gesetzeslage, einschließlich Umsatzsteuer, anzupassen und ab dem 01.01.2024
allen Nutzern, Pächtern bzw. Mietern neue Pachtverträge anzubieten. Eine
Kündigung der bestehenden Verträge wurde mit diesem Beschluss nicht initiiert.
Von Seiten der
Verwaltung wurde auf der Grundlage des Beschlusstextes 114 Verträge gekündigt.
Nach Rücksprache mit Dr. Cattien wurde deutlich, dass die beschlossene
Anpassung der Verträge an die Gesetzeslage nur mit einer Beendigung der
aktuellen Vertragsverhältnisse einhergehen kann. Die Kündigung der restlichen Verträge soll
bis zum 30.06.2023 vorgenommen werden.
Der von der
CDU-Fraktion mit Schreiben vom 11.04.2023 eingelegte Einspruch gegen die bereits
erfolgten Kündigungen wegen des Verstoßes gegen §6 Abs.2 Nr.3 der Hauptsatzung
der Stadt Peitz, wonach der Abschluss und die Änderung von
Grundstücksgeschäften, die einen Wert von 25.000 € nicht überschreiten, der Beschlussfassung des
Hauptausschusses obliegen, wurde noch einmal kommunalrechtlich bewertet. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass für die bereits erfolgen Kündigungen ein
solcher Beschluss notwendig gewesen wäre.
Da für die noch ausstehenden Kündigungen gleichfalls eine Ermächtigung erforderlich ist wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Kündigungen per nachtäglichem Beschluss heilt.
Im Hauptausschuss am 15.03.2023 wurde über die bisherigen Erfahrungen mit den erfolgten Kündigungen und den Gesprächen mit den Nutzern bei den Standortbesichtigungen informiert. Es gibt bisher eine positive Resonanz und auch Verständnis für das Handeln.
Insofern wird im Interesse einer erfolgreichen Umsetzung der Vertragsumstellungen bis zum Jahresende 2023 gebeten, der oben beschriebenen Vorgehensweise zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt, zur rechtskonformen Beendigung aller bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge (Garagen) auf städtischen Flächen, der Verwal-
tung die nachträgliche Ermächtigung zur Kündigung der 114 Garagenverträge zu erteilen und
und erteilt weiterhin die Ermächtigung, die restlichen Garagenkündigungen bis zum 30.06.2023 vornehmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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