Betreff
Beschluss zur rechtskonformen Beendigung der bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge auf städtischen Flächen der Stadt Peitz zum 31.12.2023
Vorlage
SP/BAD/313/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung: Die Thematik der zukünftigen Verfahrensweise im Zusammenhang mit privaten Baulichkeiten (Garagen) auf städtischen Flächen wurde in der SVV am 07.12.2022 erstmals umfänglich vorgestellt und beraten. Dabei wurde unter Ziffer 2 des Beschlusses aufgegeben, alle bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge an die neue Gesetzeslage, einschließlich Umsatzsteuer, anzupassen und ab dem 01.01.2024 allen Nutzern, Pächtern bzw. Mietern neue Pachtverträge anzubieten. Eine Kündigung der bestehenden Verträge wurde mit diesem Beschluss nicht initiiert.

Von Seiten der Verwaltung wurde auf der Grundlage des Beschlusstextes 114 Verträge gekündigt. Nach Rücksprache mit Dr. Cattien wurde deutlich, dass die beschlossene Anpassung der Verträge an die Gesetzeslage nur mit einer Beendigung der aktuellen Vertragsverhältnisse einhergehen kann.  Die Kündigung der restlichen Verträge soll bis zum 30.06.2023 vorgenommen werden.

Der von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 11.04.2023 eingelegte Einspruch gegen die bereits erfolgten Kündigungen wegen des Verstoßes gegen §6 Abs.2 Nr.3 der Hauptsatzung der Stadt Peitz, wonach der Abschluss und die Änderung von Grundstücksgeschäften, die einen Wert von 25.000 nicht überschreiten, der Beschlussfassung des Hauptausschusses obliegen, wurde noch einmal kommunalrechtlich bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass für die bereits erfolgen Kündigungen ein solcher Beschluss notwendig gewesen wäre.

Da für die noch ausstehenden Kündigungen gleichfalls eine Ermächtigung erforderlich ist wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Kündigungen per nachtäglichem Beschluss heilt.

Im Hauptausschuss am 15.03.2023 wurde über die bisherigen Erfahrungen mit den erfolgten Kündigungen und den Gesprächen mit den Nutzern bei den Standortbesichtigungen informiert. Es gibt bisher eine positive Resonanz und auch Verständnis für das Handeln.

Insofern wird im Interesse einer erfolgreichen Umsetzung der Vertragsumstellungen bis zum Jahresende 2023 gebeten, der oben beschriebenen Vorgehensweise zuzustimmen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt, zur rechtskonformen Beendigung aller bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge (Garagen) auf städtischen Flächen, der Verwal-

tung die nachträgliche Ermächtigung zur Kündigung der 114 Garagenverträge zu erteilen und

und erteilt weiterhin die Ermächtigung, die restlichen Garagenkündigungen bis zum 30.06.2023 vornehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung