Betreff
Beschluss über den Entwurf und die Offenlage des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbepark" der Gemeinde Jänschwalde für den Bereich der Lasszinswiesen
Vorlage
Jae/BAD/165/2023
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Siehe Sachdarstellungen und Präsentationen zu den Grundsatzbeschlüssen in den einzelnen Gremien und Aufstellungsbeschluss Gemeinde Jänschwalde. 

 

Nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Informationsveranstaltungen am 10., 24. und 31.05.2023 für Einwohner und Interessierte (vorher öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Peitz am 26.04.2023) - findet nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in Form der Offenlage des Entwurfes des o.g. Grünord- nungsplanes in der Fassung Oktober 2023 vom 07.12. 2023 bis einschließlich 15.01.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB mit Nachbargemein- den) werden gemäß § 4 BauGB über die Offenlage benachrichtigt. 

Bisher vorgebrachte Hinweise und Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

Der erarbeitete Planentwurf wird in der Gemeindevertretersitzung am 26.10.2023 vorgestellt und erläutert. Zu dieser Sitzung sind auch die Ortsbeiräte Jänschwalde-Dorf, Jänschwalde-Ost, Drewitz und Grießen eingeladen. 

 

Der Grünordnungsplan besteht aus einem Textteil, - einer Karte der Brutvögel (Anlage 1), 

einer Maßnahmenkarte (Anlage 2) und den Maßnahmenblättern (Anlage 3).

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf GOP (Textteil) mit den Anlagen 1 bis 3 (Karte Brutvögel-1-, Maßnahmenkarte-2-,

Maßnahmenblätter-3-

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce beschließt den Entwurf des Grünordnungs- planes (GOP) zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ für den Bereich der Lasszinswiesen in der Fassung vom Oktober 2023.

Der Entwurf GOP (Textteil) mit den Anlagen 1 bis 3 wird gebilligt und ist für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind  über die Auslegung zu unterrichten.

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 07.12.2023 bis 15.01.2024.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung