Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz vom 07.12.2022 wurde beschlossen, dass im Laufe des Jahres 2023 alle bestehenden Garagenpachtverträge an die Gesetzeslage nach Schuldrechtanpassungsgesetz und Umsatzsteuergesetz angepasst werden sollen. Ab dem 01.01.2024 werden allen Nutzern neue Verträge angeboten.
Im Zuge des Verfahrens wird das Eigentum der Baulichkeiten der Stadt als Eigentümer des Grund und Bodens unentgeltlich zufallen. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Mietverträge nicht nur über den Grund und Boden, sondern auch über die Garagen geschlossen. Damit steht die Stadt vor der Aufgabe, sich selbst vor Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie den üblichen Haftungsfragen zu schützen und gleichzeitig die Bürger nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Inzwischen wurden die Garagennutzer über das Verfahren informiert. Es sind fast alle Garagenstandorte besichtigt worden, um einen Einblick über den baulichen Zustand und deren allgemeine Ausstattung zu erhalten. Im weiteren Verlauf werden nun die wesentlichen Vertragsinhalte besprochen, damit die neuen Vertragsangebote an die Bürger versendet werden können. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde bereits anwaltlich geprüft.
Die Mietverträge sollen zukünftig folgende Regelungen enthalten:
- Instandhaltung und Instandsetzung sollen nach wie vor von dem Garagennutzer getragen werden (abgesehen von Reparaturen, welche den gesamten Komplex betreffen würden, z. B. Erneuerung der Elektronanlage)
- Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst und Haftung gegenüber Dritten liegt weiterhin bei den Garagennutzern
- die ordentliche Kündigungsfrist soll drei Monate betragen
- für die Garagen soll eine im gesamten Stadtgebiet einheitliche Miete in Höhe von 15,00 € monatlich, zzgl. Stromkosten, gezahlt werden (Kalkulation in den Anlagen)
- Teil des Mietvertrages wird außerdem eine Garagenordnung sein
Der Hauptausschuss der Stadt wird gebeten, über die
genannten Vertragskonditionen zu beraten und eine Empfehlung für die
Stadtverordnetenversammlung zu treffen.
Anlagenverzeichnis:
- Mietvertragsentwurf
- Anlage 1 zum Mietvertrag Übergabeprotokoll
- Anlage 2 zum Mietvertrag Garagenordnung
- Kalkulation Mietpreis
- Informationsschreiben an Garagennutzer (zur Info)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Garagenmietvertrag zu den benannten Konditionen abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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52211.2999/44115000 |
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ET |
2024 ff |
47.520,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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