Betreff
Vorberatung zu den Vertragskonditionen der Mietgaragen im Stadtgebiet Peitz ab dem 01.01.2024
Vorlage
SP/BA/311/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz vom 07.12.2022 wurde beschlossen, dass im Laufe des Jahres 2023 alle bestehenden Garagenpachtverträge an die Gesetzeslage nach Schuldrechtanpassungsgesetz und Umsatzsteuergesetz angepasst werden sollen. Ab dem 01.01.2024 werden allen Nutzern neue Verträge angeboten.

 

Im Zuge des Verfahrens wird das Eigentum der Baulichkeiten der Stadt als Eigentümer des Grund und Bodens unentgeltlich zufallen. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Mietverträge nicht nur über den Grund und Boden, sondern auch über die Garagen geschlossen. Damit steht die Stadt vor der Aufgabe, sich selbst vor Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie den üblichen Haftungsfragen zu schützen und gleichzeitig die Bürger nicht unverhältnismäßig zu belasten.

 

Inzwischen wurden die Garagennutzer über das Verfahren informiert. Es sind fast alle Garagenstandorte besichtigt worden, um einen Einblick über den baulichen Zustand und deren allgemeine Ausstattung zu erhalten. Im weiteren Verlauf werden nun die wesentlichen Vertragsinhalte besprochen, damit die neuen Vertragsangebote an die Bürger versendet werden können. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde bereits anwaltlich geprüft.

 

Die Mietverträge sollen zukünftig folgende Regelungen enthalten:

-          Instandhaltung und Instandsetzung sollen nach wie vor von dem Garagennutzer getragen werden (abgesehen von Reparaturen, welche den gesamten Komplex betreffen würden, z. B. Erneuerung der Elektronanlage)

-          Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst und Haftung gegenüber Dritten liegt weiterhin bei den Garagennutzern

-          die ordentliche Kündigungsfrist soll drei Monate betragen

-          für die Garagen soll eine im gesamten Stadtgebiet einheitliche Miete in Höhe von 15,00 € monatlich, zzgl. Stromkosten, gezahlt werden (Kalkulation in den Anlagen)

-          Teil des Mietvertrages wird außerdem eine Garagenordnung sein

 

 

Der Hauptausschuss der Stadt wird gebeten, über die genannten Vertragskonditionen zu beraten und eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung zu treffen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Mietvertragsentwurf

-          Anlage 1 zum Mietvertrag Übergabeprotokoll

-          Anlage 2 zum Mietvertrag Garagenordnung

-          Kalkulation Mietpreis

-          Informationsschreiben an Garagennutzer (zur Info)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Garagenmietvertrag zu den benannten Konditionen abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

52211.2999/44115000

 

ET

2024 ff

47.520,00

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung