Sachdarstellung:
In der Gemeinde
Drachhausen/Hochoza werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der
Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Gemeindevertretung
Drachhausen/Hochoza am 28.04.2006 und der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung,
beschlossen am 17.06.2021 erhoben.
Aufgrund des
weit zurückliegenden Kalkulationszeitraumes und um der gesetzlichen Forderung
des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg, das eine regelmäßige Neukalkulation
von Benutzungsgebühren vorsieht, Rechnung zu tragen, ist eine aktuelle
Kalkulation erforderlich und eine Anpassung der Gebühren notwendig. Die
Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit
vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, soweit
die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, ist jedoch
erlaubt.
Die rechtlichen
Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der
Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der
Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die
Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche
Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an
der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.
Es sind folgende
wesentliche Änderungen vorgesehen:
Die Nutzungszeit
für Erdwahlgräber soll auf 25 Jahre und für Urnenwahlgräber auf 20 Jahre
herabgesetzt
werden. Diese Veränderung wirkt sich begünstigend auf die zu zahlenden
Bewirtschaftungskosten
aus. Die Möglichkeit des Wiedererwerbs von Nutzungsrechten bleibt davon
unberührt und bei bereits bestehenden Grabstätten richtet sich die Nutzungszeit
weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.
Die Gebühr für
die Grabstelleneinrichtung, welche auch bisher in dem Gebührentatbestand
„Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten“ enthalten war, soll zukünftig
nicht mehr nach der Größe der jeweiligen Grabstätte bemessen werden.
Hintergrund dessen ist, dass die Kosten, die mit der Grabstelleneinrichtung
verbunden sind, unabhängig von der Größe einer Grabstätte entstehen. Demnach
ist die Grabstelleinrichtungsgebühr bei allen Wahlgrabstätten gleich hoch (für
Urnenwahlgräber anteilig auf die Nutzungszeit von 20 Jahren und
Gemeinschaftsgräber anteilig auf 15 Jahre).
Eine erhebliche
Neuerung ist, dass die Gebühr für die Friedhofsunterhaltung (also für Wasser,
Grünpflege,
Müll, Reparaturen etc.) nicht mehr jährlich erhoben wird, sondern einmalig mit
dem Erwerb für die gesamte Nutzungszeit. Damit verringert sich der
Verwaltungskostenanteil maßgeblich. Für die bereits bestehenden Gräber wird den
nutzungsberechtigten Personen ein Wahlrecht eingeräumt, ob weiterhin die
jährliche Unterhaltungsgebühr gezahlt oder für den Restzeitraum eine einmalige,
ermäßigte Gebühr entrichtet werden soll.
Weiterhin soll
die Gebühr für die Bestattung in eine Grabstätte eigenständig dargestellt
werden.
Bisher wurde die
Bestattungsgebühr innerhalb der Gebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an
Grabstätten mit erhoben. Dies soll jedoch zukünftig ebenfalls unabhängig von
der Art bzw. Größe der Grabstätte erfolgen. Somit kann dann jede einzelne
Bestattung mit einer einheitlichen Gebühr belegt werden, was besonders zum
Tragen kommt, wenn in eine Wahlgrabstätte mehrere Bestattungen innerhalb einer
Nutzungsdauer erfolgen.
Abschließend
soll der Gebührentatbestand der Gebühr für die Beräumung einer Grabstätte durch
die Gemeinde (§ 4 Abs. 4) gestrichen werden. Folglich sind die
Nutzungsberechtigten selbst für die Einebnung der Grabstätte verantwortlich.
Anlagenverzeichnis:
1.
aktuelle
Friedhofsgebührensatzung vom 28.04.2006 und 1. Satzung zur
Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 17.06.2021
2.
Reinfassung
Friedhofsgebührensatzung
3.
Kalkulation
zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt die Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Drachhausen/Hochoza.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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