Sachdarstellung:
Anlass
für die Überarbeitung der Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza vom
17.06.2021 war die Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Aufgrund der Neukalkulation der
Friedhofsgebühren wurde die Nutzungszeit von „Wahlgrabstätten für
Erdbeisetzungen“ (§ 9) auf 25 Jahre und von „Wahlgrabstätten für
Urnenbeisetzungen“ (§ 10) auf 20 Jahre herabgesetzt. Die Möglichkeit des
Wiedererwerbs bleibt davon unberührt. Bei bereits bestehenden Grabstätten
richtet sich die Nutzungszeit weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.
Eine weitere Anpassung der
Friedhofssatzung ist nicht notwendig, da die Regelungen des neuen
Brandenburgischen Bestattungsgesetzes sowie die aktuellen Vorgaben für das Land
Brandenburg in der aktuellen Satzung, beschlossen am 17.06.2021, bereits
berücksichtigt wurden.
Anlagenverzeichnis:
Anlagen:
1.
Reinfassung
Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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