Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Die Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst hat in ihrer Sitzung am 07.02.2023 den Entwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 beraten. Gleichzeitig wurde der Ortsbeirat Grötsch zur Haushaltssatzung 2023/2024 angehört.
Der Entwurf der Haushaltsplanung der Gemeinde Heinersbrück/Móst für den Doppelhaushalt 2023 & 2024 weist einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept ein ordentliches Ergebnis in Höhe 102,0 TEUR für 2023 und ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von 438,5 TEUR für 2024 aus.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2023/2024, Haushaltsplanungsunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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