Sachdarstellung:
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs bei der Aufstellung der Haushaltssatzung einer erneuten Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept (Fortschreibung).
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Heinersbrück/Móst für das Haushaltsjahr 2023 weist einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept ein positives Ergebnis in Höhe von 102,0 T€ aus. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 438,5 TEUR ausgewiesen.
Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist das Zieljahr 2033 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches geplant worden. Mit dem Haushaltssicherungskonzept wird der überragende Konsolidierungswille der Gemeinde Heinersbrück/Móst nachgewiesen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept 2023/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück/ Móst beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2023/2024. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2033 erreicht werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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