Sachdarstellung:
Gemäß § 3, Absatz 2 der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommunen mit mehr als 50 % vom Hundert beteiligt sind, als Anlage zum Haushaltsplan beizufügen.
Für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein Doppelhaushalt für die Stadt Peitz/Picnjo beschlossen. Als Anlage war die Ergebnis- und Finanzplanung der WBVG vom Jahr 2022 beigefügt worden.
Da die WBVG jährlich einen Wirtschaftsplan zu erstellen hat, ist dieser jährlich der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Aus diesem Grund wird die Planung für das Jahr 2023 ergänzend zur Kenntnis vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan der WBVG für das Jahr 2023 wurde am 14.12.2022 von den Gesellschaftern mit Änderungen beschlossen.
Am 15.03.2023 wurde der angepasste Wirtschaftsplan 2023 vom Aufsichtsrat geprüft und mit einigen Hinweisen zur Weitergabe an die Gesellschafter empfohlen worden.
.
Anlagenverzeichnis:
Ergebnis- und Finanzplanung 2023
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo nimmt den Wirtschaftsplan 2023 von der Wohnungsbau- und-verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH (WBVG) zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||