Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung
Turnow-Preilack hat am 01.04.2022 beschlossen, Flurstücke in der Gemarkung
Turnow, Flur 10 von der LEAG für die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast
gemäß § 13 Brandenburgisches Straßengesetz zu erwerben. Hierbei handelt es sich
um Verkehrsflächen der Ortsverbindungsstraße Turnow - Peitz.
Es ist beabsichtigt, den
Erwerb durch Abschluss eines Tauschvertrages unter Einbeziehung
der Gemeinden Heinersbrück,
Turnow-Preilack und Jänschwalde sowie der Lausitz Energie Bergbau AG mit Sitz
in Cottbus zu schließen.
In dem Tauschvertrag sollen
a)
die Grundstücke
der Gemeinde Heinersbrück, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 159 und
160 an die Lausitz Energie Bergbau AG übertragen und aufgelassen werden;
b)
die Grundstücke
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 256
und 271 an die Gemeinde Heinersbrück übertragen und aufgelassen werden;
c)
die Grundstücke
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung
Turnow Flur 10,
Flurstücke 106/1, 106/2, 109/2, 109/3,
107/1 und 107/2 an die Gemeinde Turnow-
Preilack übertragen und aufgelassen
werden; und
d)
das Grundstück
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Grießen Flur 2, Flurstück 588 an die
Gemeinde Jänschwalde übertragen und aufgelassen werden.
Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt, den o.g. Vertrag zu schließen. Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack ermächtigt das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin, den in der Sachdarstellung benannten Tauschvertrag mit der LEAG zu schließen, um die Verkehrsflächen in der Gemarkung Turnow zu erwerben.
Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Budget |
Art (ET, AW)* |
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Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B.
Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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