Betreff
Beschluss über die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Vorlage
Hei/BA/100/2023
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück hat am 14.06.2022 beschlossen, einen Tauschvertrag zum Tausch von Flurstücken in der Flur 1 mit der LEAG abzuschließen (Jänschwalder Straße, Wald an der Jw-Str. und Flächen im Tagebaugebiet).

 

Es ist beabsichtigt, den Erwerb durch Abschluss eines Tauschvertrages unter Einbeziehung

der Gemeinden Heinersbrück, Turnow-Preilack und Jänschwalde sowie der Lausitz Energie Bergbau AG mit Sitz in Cottbus zu schließen.

 

In dem Tauschvertrag sollen

a)      die Grundstücke der Gemeinde Heinersbrück, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 159 und 160 an die Lausitz Energie Bergbau AG übertragen und aufgelassen werden;

 

b)      die Grundstücke der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 256 und 271 an die Gemeinde Heinersbrück übertragen und aufgelassen werden;

 

c)       die Grundstücke der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Turnow Flur 10,

      Flurstücke 106/1, 106/2, 109/2, 109/3, 107/1 und 107/2 an die Gemeinde Turnow-

      Preilack übertragen und aufgelassen werden; und

 

d)      das Grundstück der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Grießen Flur 2, Flurstück 588 an die Gemeinde Jänschwalde übertragen und aufgelassen werden.

 

Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt, den o.g. Vertrag zu schließen. Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.

Anlagenverzeichnis:

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück ermächtigt das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin, den in der Sachdarstellung benannten Tauschvertrag mit der LEAG zu schließen, um die Verkehrsfläche in der Gemarkung zu erwerben.

Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung