Sachdarstellung:
Gemäß
Protokoll der Sitzung vom 02.02.2023 beabsichtigt die Gemeinde den Verkauf des
Flst. 12 der Flur 7 in der Gemarkung Drewitz. Das bebaute Grundstück in
Drewitz, Dorfstr. 5 umfasst lt. Kataster 1.660 m², Wohnbaufläche.
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Veräußerung ist
unabhängig von der Genehmigungsfreiheit grundsätzlich die Feststellung der
Entbehrlichkeit des Vermögensgegenstandes.
Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände (unbebaute oder bebaute
Grundstücke) gemäß
§ 79 BbgKVerf in der Regel nur zum vollen Wert
veräußern.
Für einen Verkauf des
bebauten Grundstücks gibt es folgende Möglichkeiten:
1. zum
Höchstgebot aus einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung.
Bei
der Ausschreibung darf keine Zweckbindung (mit Ausnahme der baurechtlichen)
angegeben werden. Alle Angaben, die den Bieterkreis einschränken könnten, sind
zu unterlassen. Eine genehmigungsfreie Veräußerung aufgrund einer Ausschreibung
liegt nur dann vor, wenn das Angebot hinreichend publiziert wurde, transparent und willkürfrei
erfolgt ist.
2. zum Verkehrswert nach § 194 des Baugesetzbuches, welcher durch ein
Verkehrswertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks-
und Gebäudebewertung, dessen Bewertungsstichtag bei Abschluss des
Rechtsgeschäftes nicht länger als zwölf Monate zurückliegt, nachgewiesen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst ein Verkehrswertgutachten einzuholen, dass durch einen öffentlich bestellten Gutachter erarbeitet wird.
(Kosten gemäß Angebot ca. 3.000-4.000 Euro, Dauer 6-8 Wochen ab Beauftragung).
Nach Vorliegen des Gutachtens sollten die weiteren Schritte besprochen und beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Verkauf kommunalen Vermögens in der Gemarkung Drewitz (Flur 7 Flst. 12), da die Gemeinde dieses gemäß § 79 BbgKVerf zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrswertgutachten für das Objekt erstellen zu lassen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
11106.9000/54315100 |
9601 |
AW |
2023 |
4.000,- |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||