Betreff
Beschluss zum Verkauf von kommunalem Eigentum
Vorlage
Jae/BA/162/2023
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Gemäß Protokoll der Sitzung vom 02.02.2023 beabsichtigt die Gemeinde den Verkauf des Flst. 12 der Flur 7 in der Gemarkung Drewitz. Das bebaute Grundstück in Drewitz, Dorfstr. 5 umfasst lt. Kataster 1.660 m², Wohnbaufläche.

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Veräußerung ist unabhängig von der Genehmigungsfreiheit grundsätzlich die Feststellung der Entbehrlichkeit des Vermögensgegenstandes.

 

Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände (unbebaute oder bebaute Grundstücke) gemäß

 § 79 BbgKVerf in der Regel nur zum vollen Wert veräußern.

 

Für einen Verkauf des bebauten Grundstücks gibt es folgende Möglichkeiten:

 

1. zum Höchstgebot aus einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung.

Bei der Ausschreibung darf keine Zweckbindung (mit Ausnahme der baurechtlichen) angegeben werden. Alle Angaben, die den Bieterkreis einschränken könnten, sind zu unterlassen. Eine genehmigungsfreie Veräußerung aufgrund einer Ausschreibung liegt nur dann vor, wenn das Angebot hinreichend publiziert wurde, transparent und willkürfrei erfolgt ist.

2. zum Verkehrswert nach § 194 des Baugesetzbuches, welcher durch ein Verkehrswertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung, dessen Bewertungsstichtag bei Abschluss des Rechtsgeschäftes nicht länger als zwölf Monate zurückliegt, nachgewiesen wird.

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst ein Verkehrswertgutachten einzuholen, dass durch einen öffentlich bestellten Gutachter erarbeitet wird.

(Kosten gemäß Angebot ca. 3.000-4.000 Euro, Dauer 6-8 Wochen ab Beauftragung).

Nach Vorliegen des Gutachtens sollten die weiteren Schritte besprochen und beschlossen werden.

Anlagenverzeichnis:

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Verkauf kommunalen Vermögens in der Gemarkung Drewitz (Flur 7 Flst. 12), da die Gemeinde dieses gemäß § 79 BbgKVerf zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrswertgutachten für das Objekt erstellen zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

11106.9000/54315100

9601

AW

2023

4.000,-

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung