Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung
Jänschwalde hat am 16.06.2022 beschlossen, das Flst. 588 der Flur 2 in der
Gemarkung Grießen von der LEAG für die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast
gemäß § 13 Brandenburgisches Straßengesetz zu erwerben. Hierbei handelt es sich
um eine Verkehrsfläche einschließlich Bankette in der Kirschallee.
Es ist beabsichtigt, den
Erwerb durch Abschluss eines Tauschvertrages unter Einbeziehung
der Gemeinden Heinersbrück,
Turnow-Preilack und Jänschwalde sowie der Lausitz Energie Bergbau AG mit Sitz
in Cottbus zu schließen.
In dem Tauschvertrag sollen
a)
die Grundstücke
der Gemeinde Heinersbrück, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 159 und
160 an die Lausitz Energie Bergbau AG übertragen und aufgelassen werden;
b)
die Grundstücke
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Heinersbrück Flur 1, Flurstücke 256
und 271 an die Gemeinde Heinersbrück übertragen und aufgelassen werden;
c)
die Grundstücke
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Turnow Flur 10,
Flurstücke 106/1, 106/2, 109/2, 109/3,
107/1 und 107/2 an die Gemeinde Turnow-
Preilack übertragen und aufgelassen
werden; und
d)
das Grundstück
der Lausitz Energie Bergbau AG, Gemarkung Grießen Flur 2, Flurstück 588 an die Gemeinde Jänschwalde übertragen und
aufgelassen werden.
Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt, den o.g. Vertrag zu schließen. Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan Flst. 588, Flur 1, Grießen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde ermächtigt das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin, den in der Sachdarstellung benannten Tauschvertrag mit der LEAG zu schließen, um für die Gemeinde Jänschwalde die Verkehrsfläche (Flst. 588) in der Gemarkung Grießen, Flur 2 zu erwerben.
Dem Amt Peitz, der Amtsdirektorin und der stellvertretenden Amtsdirektorin wird jeweils Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Abschluss des o.g. Vertrages erteilt. Das Amt Peitz, die Amtsdirektorin und die stellvertretende Amtsdirektorin werden ermächtigt Untervollmacht - ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - zum Abschluss des vorgenannten Vertrages zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B.
Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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