Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen
Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009
(GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3), soll die in der Stadt Peitz
gelegene Verkehrsfläche zwischen der Linden- und der Spreewaldstraße dem
öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Die Wegeverbindung über den Stadtgraben 1
umfasst die Gemarkung Peitz, Flur 8, Flurstück 319. Eigentümer ist die
Stadt Peitz.
Mit der Widmungsverfügung wird die
Wegeverbindung, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG, als
Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.
Die Stadt Peitz ist gemäß § 9a Abs. 1 Satz 3
BbgStrG Straßenbaulastträger.
Die Benutzung des Straßenabschnitts wird auf
den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.
Im Straßenkataster soll die Wegeverbindung als
Teilabschnitt der Lindenstraße geführt werden.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
– Wegeverbindung Spreewaldstr.-Lindenstr.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Peitz beschließt, die Wegeverbindung zwischen der Spreewald- und der Lindenstraße dem öffentlichen Verkehr, mit Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, zu widmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||