Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschloss in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Satzung zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge.
Gemäß Beschluss-Nr.: VV0102-2022
beschloss der Gewässerverband Spree-Neiße in seiner Verbandsversammlung am
30.11.2022 den Haushaltsplan für das Jahr 2023.
Auf Grund der §§ 8 und 19 der Satzung des Gewässerverbandes Spree-Neiße hat die Verbandsversammlung unter anderem ihre Mitgliedsbeiträge gemäß § 28 Wasserverbandsgesetz sowie entsprechend dem § 25 ihrer Satzung von einst 7,94 €/ha Fläche auf 11,24 €/ha Fläche neu festgesetzt.
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,30 €/ha Fläche, welche auf die ständig steigenden Betriebskosten zurückzuführen sind.
Folglich muss nun auch der im § 5 der Satzung der Gemeinde Heinersbrück zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge festgesetzte Umlagesatz erhöht werden, um den jährlich zu entrichtenden Verbandsbeitrag begleichen zu können.
Gemäß anliegender Umlagenkalkulation erhöht sich dieser von 0,000913 €/m² auf
0,0012926 €/m² (Beitragsbemessungsfaktor 1,0). Daraus ergeben sich folgende Umlagemaßstäbe:
Vorteilsgebietstyp |
Beitragsbemessungsfaktor |
Umlagesatz pro m² |
1) Siedlung/Verkehr |
2,0 |
0,0025852 € |
2) Landwirtschaft |
1,0 |
0,0012926 € |
3) Wald |
0,5 |
0,0006463 € |
Der Gemeindevertretung
Heinersbrück wird empfohlen, die Satzung der Gemeinde Heinersbrück zur Umlage
der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden Verbandsbeiträge
rückwirkend zum 01.01.2023 neu zu beschließen.
Außer dem neuen Umlagesatz und
der Aktualisierung der Präambel wurden sonst keine inhaltlichen Änderungen
gegenüber der zuletzt beschlossenen Satzung vorgenommen.
Anlagenverzeichnis:
- Satzungsentwurf
-
Anlage 1: Zuordnung Vorteilsgebietstypen
- Anlage 2: Umlagenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung der Gemeinde
Heinersbrück zur Umlage der an den Gewässerverband Spree-Neiße zu entrichtenden
Verbandsbeiträge.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||