Sachdarstellung:
Seit dem Ausscheiden von Frau Gebhard ist die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Amt Peitz/Pisnjo nicht besetzt.
Die allgemeine Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Kommunen und die Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen.
Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Peitz/Picnjo.
Die Grundlage ihrer Arbeit ist im § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.
Frau Angela Bossenz hat sich bereiterklärt, diese Funktion zu übernehmen.
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo wird gebeten, Frau Angela Bossenz zur Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Peitz/ Picnjo zu ernennen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt, Frau Angela Bossenz zur Gleich- stellungsbeauftragten des Amtes Peitz/Picnjo zu ernennen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||