Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf 2023/2024 wird im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 237,4 T€ für das Haushaltsjahr 2023 und -439,8 T€ für 2024 ausgewiesen. Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Rücklage von 408,2 T€ ist im Jahr 2021 vollständig verbraucht, was die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erforderlich macht.
In der ersten Lesung ist es erforderlich, Konsolidierungsmaßnahmen für die Sanierung des Haushaltes festzulegen, um das Haushaltssicherungskonzept erstellen zu können. Die Gemeindevertreter werden gebeten, entsprechende Vorschläge einzubringen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsunterlagen lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück empfiehlt in der nächsten Sitzung eine 2.Lesung des Doppelhaushaltes 2023/2024 durchzuführen und ggf. die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Haushaltssatzung 2023/2024 zu fassen.
Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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