Sachdarstellung:
Gemäß KitaG § 13 Abs. 1 – 3 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kita-Einrichtungen verpflichtet, sich fachlich weiterzubilden und dafür auch Fort- und Beratungsangebote anzunehmen.
Der Träger der Einrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote wahrgenommen werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita „Lutki“ Jänschwalde nehmen eine Teamfortbildung wahr. Der Hinweis zur Durchführung eines 2. Teamfortbildungstages erfolgte in der Sitzung des Amtsausschusses am 28.11.2022. Dieser ist gesondert zu beschließen gewesen.
Die Einrichtung hat folgenden 2. Teamfortbildungstag festgelegt.
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28.04.2023
Die Einrichtung ist an diesem Tag geschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag
Beschlussvorschlag:
Die Vertretungen der Gemeinde Jänschwalde, der Stadt Peitz und der Gemeinde Teichland im Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließen die Festsetzung des Schließtages für das Angebot einer Teamfortbildung der Kita „Lutki“ Jänschwalde am 28.04.2023.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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