Sachdarstellung:
Eine leistungsfähige und
zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für
alle Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung
fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere
erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen,
Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen
Datennetzen.
Eine besondere Herausforderung
- technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen
Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große
Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu
Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze
bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in
Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals
unwirtschaftlich. Aus diesem Grund ist eine hohe Nachfrage Voraussetzung für
den Ausbau.
Für das Gebiet des Amtes
Peitz hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser den Teilnahme- wettbewerb/
Ausschreibung für den Ausbau des Glasfasernetzes gewonnen. Das Unternehmen
strebt im Amt Peitz den flächendeckenden Ausbau einer offenen Glasfaserstruktur
in der Ausbauvariante „Fibre to he Home (FHHT) an.
Die Deutsche Glasfaser baut nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen. Hinter der Deutschen Glasfaser steht ein niederländischer Investor, der den Breitbandausbau mittels Glasfaser als freier Investor plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete Glasfasernetz nach 2 Jahren an andere Telekommunikationskonzerne zu vermieten.
Bei der FTTH-Technik
wird im Gegensatz zur FTTC-Technik anderer Anbieter (Vectoring der Telekom) das
Glasfaserkabel nicht nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern komplett bis in das
Gebäude verlegt. Mit der Glasfasertechnik im FTTH- Ausbau werden derzeit
Übertragungsraten bis zu 1000Mbit’s im Download und Upload erreicht.
Im Hinblick der Digitalisierung sollten sich auch die Kommunen an das Glasfasernetz anschließen lassen.
In der GV-Sitzung am 25.08.2022 wurde festgelegt, dass das Gebäude der Kita, das Gemeindehaus sowie die Feuerwehr an das Netz der Deutschen Glasfaser angeschlossen werden sollten.
Dem Anschluss der Feuerwehr wurde bereits im Amtsausschuss am 28.11.2022 zugestimmt
.
Es ist zu entscheiden, ob die genannten kommunalen Objekte (Anlage 2) angebunden werden sollen und in welchem Umfang.
Dazu ist ein entsprechender Leistungsvertrag (Anlage 1) abzuschließen.
In der GV-Sitzung am 16.11.2022 wurde die Frage gestellt, ob die Mieter kommunalen Objektes Hauptstraße 108 sowie der Sportverein Interesse an einem Glasfaseranschluss gezeigt haben. Bis zum 01.12.22 lag eine abschließende Aussage noch nicht vor.
(Mieterin muss erst bei Ihrer Hauptverwaltung nachfragen.)
Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, bei der Deutschen
Glasfaser nachzufragen, warum die Vertragslaufzeit beim kommunalen Objekten 60
Monate beträgt, und somit deutlich länger ist, als bei Privatpersonen.
Nachfolgend die Antwort:
Es handelt sich bei dem Kommunaltarif um stark rabattierte
Geschäftskundentarife (Projektanschlüsse)
bei denen aus technischen Gründen (IPv4-Technik u.a.) eine
eigene Technik in den Verteilstellen eingesetzt wird,
da aus den Erfahrungen und technischen Anforderungen von
Geschäftskunden andere Anforderungen gestellt werden oder
in Zukunft benötigt werden, wie zum Beispiel Layer2
Verbindungen, Standortvernetzungen oder andere zukünftig benötigte Techniken.
Es wird zwar die gleiche Trägerleitung (Glasfaser)
eingesetzt, allerdings werden in den Verteilstellen (POP) eigens eine Technik
verbaut.
Zur Refinanzierung arbeiten wir hier mit anderen
Laufzeiten.
Eine Kommune ist kein Privatkunde.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Vertrag mit der Deutschen Glasfaser gemäß Vorschlag/ mit Änderungen abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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