Sachdarstellung:
Zur Lagebestimmung der Bautätigkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohn-bebauung Am Hammergraben“ ist die Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung notwendig.
Gemäß Festsetzung im Bebauungsplan bleibt die Straße, die im beiliegenden Lageplan gelb angelegt ist, im Privateigentum. Sie wird nicht öffentlich gewidmet.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrags über die Erschließung des Bebauungsplan-gebiets vom 13.09.2018 in Verbindung mit dem Überleitungsvertrag vom 15.03.2022 gehört das Straßenbenennungsschild zum Umfang der Erschließungsanlage, sodass der Stadt keine Kosten entstehen.
Der Erschließungsträger hat mit Antrag vom 13.08.2022 folgende Namensführung vorge-schlagen: „Parkstraße“ oder „Am See“. Die Vorschläge wurden mit dem BVUA beraten.
Für die Straßenbezeichnung sollte ein Vorschlag des Erschließungsträgers Vorrang haben.
Mit Bezug auf den Umgebungsbereich wird seitens der Verwaltung die Bezeichnung „Am See“ empfohlen.
Bezugnehmend auf die Fragen in der SVV am 14.09.2022 hat der BVUA in der Sitzung am 03.11.2022 nochmals über den Erschließungsvertrag und den Überleitungsvertrag (Grund: Eigentümerwechsel) diskutiert. Die angeregten Änderungen und Präzisierungen des Erschließungsvertrags wurden mit dem neuen Erschließungsträger besprochen.
Die Neufassung des Erschließungsvertrags ist ein separater Verwaltungsvorgang. Es wird vorgeschlagen, über den präzisierten Vertrag in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beraten und wenn erforderlich, der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung zum Beschluss vorzulegen.
Die Verwaltung bittet, die Namensgebung für die Privatstraße zu beschließen, damit für die neu entstandenen Wohngebäude eine Adresse vergeben werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt für die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Peitz „Wohnbebauung Am Hammergraben“ die Vergabe der Straßenbezeichnung ………………………………………
Die Kosten für das Straßenbenennungsschild trägt der Erschließungsträger.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Budget |
Art (ET, AW)* |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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