Betreff
Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens für die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Peitz „Wohnbebauung Am Hammergraben“
Vorlage
SP/BA/279/2022
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Zur Lagebestimmung der Bautätigkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohn-bebauung Am Hammergraben“ ist die Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung notwendig.

Gemäß Festsetzung im Bebauungsplan bleibt die Straße, die im beiliegenden Lageplan gelb angelegt ist, im Privateigentum. Sie wird nicht öffentlich gewidmet.

Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrags über die Erschließung des Bebauungsplan-gebiets vom 13.09.2018 in Verbindung mit dem Überleitungsvertrag vom 15.03.2022 gehört das Straßenbenennungsschild zum Umfang der Erschließungsanlage, sodass der Stadt keine Kosten entstehen.

Der Erschließungsträger hat mit Antrag vom 13.08.2022 folgende Namensführung vorge-schlagen: „Parkstraße“ oder „Am See“. Die Vorschläge wurden mit dem BVUA beraten.

Für die Straßenbezeichnung sollte ein Vorschlag des Erschließungsträgers Vorrang haben.

Mit Bezug auf den Umgebungsbereich wird seitens der Verwaltung die Bezeichnung „Am See“ empfohlen.

 

Bezugnehmend auf die Fragen in der SVV am 14.09.2022 hat der BVUA in der Sitzung am 03.11.2022 nochmals über den Erschließungsvertrag und den Überleitungsvertrag (Grund: Eigentümerwechsel) diskutiert. Die angeregten Änderungen und Präzisierungen des Erschließungsvertrags wurden mit dem neuen Erschließungsträger besprochen.

Die Neufassung des Erschließungsvertrags ist ein separater Verwaltungsvorgang. Es wird vorgeschlagen, über den präzisierten Vertrag in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beraten und wenn erforderlich, der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung zum Beschluss vorzulegen.

 

Die Verwaltung bittet, die Namensgebung für die Privatstraße zu beschließen, damit für die neu entstandenen Wohngebäude eine Adresse vergeben werden kann.

 

 

Anlagenverzeichnis:

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt für die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Peitz „Wohnbebauung Am Hammergraben“ die Vergabe der Straßenbezeichnung ………………………………………

Die Kosten für das Straßenbenennungsschild trägt der Erschließungsträger.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung