Sachdarstellung:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz (AA) hat
am 27.01.2000 die Satzung für den Seniorenbeirat des Amtes Peitz,
am 04.03.2004 die 1. Satzung und
am 07.04.2005 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat beschlossen.
Mit Wirksamwerden der neuen Kommunalverfassung Brandenburgs ist eine Satzung für den Seniorenbeirat nicht zwingend erforderlich.
In 19 BbgKVerf (Beiräte und Beauftragte) ist geregelt, welche Inhalte bei der Bildung von Beiräten in der Hauptsatzung zu formulieren sind. Diese Inhalte sind ordnungsgemäß in der Hauptsatzung des Amtes Peitz, beschlossen vom AA am 13.07.2009, formuliert.
Integriert wurde bereits der Inhalt der 1. Änderungssatzung (16 Mitglieder im Seniorenbeirat). Der Inhalt der 2. Änderungssatzung (Sitzungsgeld 13 Euro) wurde in § 4 der Entschädigungssatzung des Amtes Peitz, beschlossen vom AA am 22.10.2010, formuliert.
Damit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte für den Seniorenbeirat geregelt.
Die oben angeführten Satzungen können aufgehoben werden.
Hinweis:
Für das Verfahren im Beirat gelten gemäß § 8 der Hauptsatzung des Amtes deren § 6 (Mitteilungspflicht Beruf, Tätigkeit), § 7 (Öffentlichkeit der Sitzungen) und § 12 (Bekanntmachungen). Im Übrigen finden die Vorschriften der Kommunalverfassung für den Ortsbeirat Anwendung, soweit der Beirat nicht eine Regelung in der Geschäftsordnung trifft. Demnächst wird durch das Büro AD eine Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat aufgestellt, in der wichtige Regelungen für das Verfahren im Beirat nochmal formuliert werden. Der Seniorenbeirat kann dann beschließen und gemäß dieser Geschäftsordnung verfahren.
Anlagenverzeichnis:
Satzung zur Aufhebung der Satzungen für den Seniorenbeirat
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzungen für den Seniorenbeirat des Amtes Peitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: Nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: Nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein:Nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |